Innovative Verkaufsstrategie für einen schwachen Markt

 Bieterverfahren Immobilien Wie in anderen Branchen hat sich auch auf dem Immobilienmarkt der übliche Trott eingeschlichen. Die Vermarktung der Immobilien verläuft mit oder ohne Makler, doch in der Regel ist der weitere Ablauf vorbestimmt mit nervenaufreibenden Besichtigungsterminen, lästigen Verkaufspreisverhandlungen, zähen Finanzierungsabläufen und nachfolgendem bürokratischen Aufwand.

Doch wie ebenfalls auf anderen Märkten, können die Objekte, die zum Verkauf stehen, ansprechend präsentiert und auf neue Art verkauft werden. Hierzu hat Lars Grosenick das Bieterverfahren vorgestellt und erfolgreich getestet. Hierbei kann ein für viele Immobilienmakler unpassender Vorgang des Immobilienverkaufs eingesetzt werden.

Das Bieterverfahren wird bei dem Verkauf von Immobilien, so wie es Herr Grosenick vorstellte, bisher relativ selten angewandt. Nicht zu verwechseln ist dies mit einer Versteigerung oder einer Auktion. Inzwischen hat ImCheck24 als erster Online-Immobilienmakler jedoch dieses Verfahren weiterentwickelt und in die heutige Generation der Digital Natives übertragen. Das zuvor vorrangig offline stattgefundene Bieterverfahren wird hierbei online abgebildet.

Grundsätzlich kann das Bieterverfahren als Verkaufsstrategie bei jedem Immobilienverkauf eingesetzt werden. Konzipiert wurde es ursprünglich als zusätzliche Alternative zu dem bisher angewandten Verkaufsprozedere. Geplant wa a:link { text-decoration:none; }

Inhalt von bieterverfahren-immobilien.net
Bieterverfahren – was ist das?
Abgrenzung zu Auktion und Versteigerung
Spezialform: Online-Bieterverfahren
Ablauf des Immobilienverkaufs mit Bieterverfahren
Kompletter Ablauf den Bieterverfahrens im Offline-Bereich
Bieterverfahren-Kommunikation via E-Mails
Die Online-Variante des Bieterverfahrens
Vorteile des Bieterverfahrens
Vorteile für Kaufinteressenten
Vorteile für Eigentümer
Einsatz des Bieterverfahrens
Unterschiede zu dem klassischen Immobilienverkauf

Bieterverfahren – Was ist das?

Das Bieterverfahren, wie es Lars Grosenick als erster vorstellte, ist als eine Methode des Vertriebes von Immobilien anzusehen. Hierbei wird eine Alternative zu bisherigen Verkaufsprozessen angewendet. Ursprünglich wurde das Verfahren dahingehend konzipiert, besonders in schwierigen Fällen zu helfen, z.B. wenn die Immobilie bereits seit geraumer Zeit von Eigentümer bzw. Makler angeboten wird.

Der Verkauf oder die Vermietung eines Wohnobjektes kann jedoch zu jeder Zeit mittels des Bieterverfahrens veräußert bzw. vermittelt werden. Sinnvoll ist das Verfahren insbesondere bei Objekten, die schnellstmöglich verkauft werden sollen. Zusätzlich kann es mit weiteren Marketingaktionen dazu führen mehr Kaufinteressenten anzusprechen.
Das Bieterverfahren an sich hat große Ähnlichkeit mit einer Auktion oder einer Versteigerung. Anders als vielfach angenommen, herrscht hierbei jedoch ein signifikanter Unterschied. Bei einer Auktion oder einer Versteigerung wird das zu verkaufende Objekt an den Höchstbietenden verkauft. Das Bieterverfahren hingegen sieht einen gewissen Spielraum vor. Der Eigentümer muss sich nicht für den Meistbietenden als Käufer entscheiden.

Dennoch werden im Rahmen des Bieterverfahrens – ähnlich wie bei einer Auktion – von den Kaufinteressenten Gebote abgegeben. Je nach angewandtem Verfahren, werden die Interessenten über das aktuelle Höchstgebot informiert und können entsprechend Ihr Gebot nach oben korrigieren. Am Ende erhält der Eigentümer jegliche Gebote der Interessenten und darf sich für einen Käufer entscheiden. Das Bieterverfahren kann sowohl anonym erfolgen, durch Gebotsabgabe per E-Mail über einen vorgegebenen Zeitraum, online oder persönlich am Tag der Besichtigung.

Bieterverfahren - Was ist das?
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Abgrenzung zu Auktion und Versteigerung

Wichtig bei der Vermarktung einer Immobilie, die am Ende mittels Bieterverfahren veräußert werden soll, ist dies explizit zu kommunizieren. Irrtümlich wird das Bieterverfahren oftmals mit einer Zwangsversteigerung gleichgesetzt. Da dies in einigen Fällen negativ behaftet ist, ist es wichtig sich von den Begriffen Versteigerung und Auktion abzugrenzen. Mit Hilfe eines ausführlichen und verständlichen Informationsblattes können potenzielle Käufer aufgeklärt werden.

Bei einer Auktion, geben die Kaufinteressierten – auch Bieter genannt – verbindliche Gebote auf das angebotene Gut ab. Das höchste abgegebene Gebot erhält den Zuschlag. Zu diesem Zeitpunkt liegen verbindliche Angebot und Nachfrage vor, so dass der Kaufvertrag zustande kommt. Der Vorteil besteht vor allem bei Produkten, bei denen der Anbieter den realistischen Marktpreis nicht kennt. Würde hierbei ein zu hoher Preis angesetzt werden, würde die Ware nicht verkauft werden. Wird er zu niedrig bestimmt, büßt der Anbieter zu viel von seiner Gewinnmarge ein.

Eine weitere Variante der Auktion ist die Rückwärtsauktion, auch Holländische Auktion genannt. Hierbei wird vom Anbieter ein Startpreis vorgegeben, der innerhalb der zuvor festgelegten Laufzeit kontinuierlich fällt. Der erste Interessent, der dem Gebot zustimmt, erhält die Ware.

Wichtigster Unterschied zwischen dem Bieterverfahren und Auktion oder Versteigerung ist die rechtliche Bedeutung des Gebotes. Während bei einer Auktion diese bindend sind und zum Kauf verpflichten, sind sie bei einem Bieterverfahren lediglich ein Angebot und nur bedingt bindend.

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Spezialform: Online-Bieterverfahren

Seit 2013 wurde das Bieterverfahren um die Komponente Online erweitert. Bereits zuvor wurde das Verfahren mit Hilfe des Internets, in Form von E-Mails, angewendet. Nun wurde es von ImCheck24 vollkommen in den Verkaufsprozess einer Immobilie integriert und hierbei zu 100% online durchgeführt. Für das Online-Bieterverfahren erhalten alle Kaufinteressenten nach einer Besichtigung Zugangsdaten für den geschützten Bereich auf der Website.

An einem zuvor bekanntgegebenen Termin, können alle Interessenten innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes ihr Gebot abgeben. Hierbei werden alle Gebote von den Kontrahenten anonym in einer Liste angezeigt, so dass auf höhere Gebote als das Eigene schnellstmöglich reagiert werden kann. Eine Anpassung nach oben ist zu jederzeit möglich. Des Weiteren wird die Gebotsrunde verlängert, sobald in den letzten angelaufenen zwei Minuten ein weiteres Gebot abgegeben wird. Dies ermöglicht jedem Bieter auf das letzte Gebot zu reagieren.
Für den Eigentümer einer Immobilie stellt das Online-Bieterverfahren keinerlei Risiko dar. Er bekommt am Ende der Gebotsrunde eine Auflistung aller Höchstgebote der Kaufinteressenten inkl. Namen. Nun kann der Verkäufer entscheiden, ob er das Objekt zu einem ihm angebotenen Preise verkauft und wenn ja an wen. Hierbei muss sich nicht für den Höchstbietenden entschieden werden.

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Ablauf des Immobilienverkaufs mit Bieterverfahren

Das Bieterverfahren wird bei dem Verkauf einer Immobilie eingesetzt, um den bestmöglichen Preis zu erzielen. Hierzu wird eine Verknappung des Angebotes – aufgrund einer Vielzahl von Nachfragern – aufgezeigt. Dies macht das Objekt nicht nur attraktiver, sondern beschleunigt auch den gesamten Verkaufsprozess. Der Ablauf des Bieterverfahrens kann im Prinzip von jedem Immobilienmakler individuell festgelegt werden. Wichtig ist es hierbei lediglich die Kaufinteressenten ausreichend darüber zu informieren.

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Kompletter Ablauf im Offline-Bereich

Der Immobilienmarkt ist noch immer ein Thema, welches überwiegend im sogenannten Offline-Bereich stattfindet. Neben der „realen“ Besichtigung des Objektes, finden auch vielfach die Preisverhandlungen in einem persönlichen Gespräch statt und nicht über das Internet. Dennoch ist ein Bieterverfahren komplett ohne die Nutzung der neuen Technologie eher umständlich.
Wie bei jedem Verkauf einer Immobilie mit Hilfe des Bieterverfahrens findet eine Besichtigung statt. Hierbei existiert im Grund der Unterschied zwischen Einzelbesichtigungen und Massenbesichtigungen. Währenddessen bei einem Einzeltermin mehr auf den Kaufinteressenten und seine Fragen eingegangen werden kann, werden mit einem Massentermin mehr potentielle Käufer angelockt. Insbesondere bei der Preisfindung über das Bieterverfahren hat dies den Vorteil, dass eine Masse an Nachfragern vorgetäuscht werden kann.

Nach der Besichtigung erhalten die Kaufinteressenten die Möglichkeit ein Gebot für das Objekt abzugeben. Hierzu ist es bei einer rein offline Variante notwendig persönlich mit dem Makler zu sprechen und ihm einen Preis zu nennen. Die Fehlerquoten bei einem Telefon beispielsweise können dabei recht hoch sein. Besser ist es daher, den Postweg einzuschlagen. Bis zu einem zuvor kommunizierten Termin kann jeder Interessent ein Gebot abgeben. Entscheidet sich der Makler für diese eine Runde, ist das Bieterverfahren abgeschlossen. Entscheidet er sich für eine Möglichkeit des Nachbietens, muss er alle Kaufinteressenten über das aktuelle Höchstgebot informieren und ihnen die Möglichkeit geben, ein zweites Gebot abgeben zu können.

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Kommunikation via E-Mails

Das Bieterverfahren findet ähnlich wie im Offline-Bereich statt. Die Entscheidung beginnt bei der Vereinbarung von Einzelterminen oder einer Massenbesichtigung. Ursprünglich angedacht und mit positiven Effekt ist auch hier die Massenbesichtigung und das Aufzeigen vieler Kaufinteressenten. Im Anschluss an die Besichtigung erhält jeder Kaufinteressent die E-Mail-Adresse des Maklers, um ein Gebot abgeben zu können. Dieser informiert im Umkehrschluss alle Interessenten, die sich in eine Teilnehmerliste eingetragen haben über das aktuelle Höchstgebot. Mittels E-Mail ist dies leicht realisierbar.

Bis zu einem Stichtag können alle potenziellen Käufer ihr Gebot abgeben. Jeder erhält hierbei jedoch nur das Recht ein Gebot abgeben zu können. Dementsprechend sollte das Gebot erst abgegeben werden, wenn das persönliche Maximum mit dem aktuellen Gebot noch nicht überschritten oder auch nicht weit unterschritten wurde. Fingerspitzengefühl, Glück und perfektes Timing sind hierbei von Nöten, um die Traumimmobilie zu einem akzeptablen Preis zu kaufen. Wer das Haus unbedingt kaufen möchte, wird kurz vor Ende ein ausreichend hohes Gebot abgeben.
Auch hierbei besteht grundsätzlich die Möglichkeit mehrere Runden anzusetzen. Der Immobilienmakler bestimmt den Prozess und muss diesen an die Kaufinteressenten kommunizieren.

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Die Online-Variante

Zusätzlich zu den zwei zuvor genannten Varianten gibt es ein Onlinebasiertes Bieterverfahren, welches derzeit lediglich von ImCheck24 umgesetzt wird. Dieses Verfahren sticht aufgrund der hohen Transparenz positiv hervor. Die Besichtigungstermine werden mit jedem potenziellen Käufer individuell an ein oder zwei Tagen vereinbart. So erhält jeder Kaufinteressent die Möglichkeit sich mit dem Objekt zu befassen und alle Fragen zu stellen.

Im Anschluss erhält jeder Teilnehmer Zugangsdaten zu einem persönlichen Bereich auf der Website. Neben aktuellen Informationen zur Immobilie wird hier der Termin des Online-Bieterverfahrens angezeigt. An dem Termin selbst erhält jeder Interessent die Möglichkeit Gebote abzugeben. Das Besondere hieran ist, dass während der Gebotsrunde alle abgegebenen Gebote sichtbar sind. Diese Transparenz zeigt dem Interessenten nicht nur wie viele weitere Mitbewerber es gibt, sondern auch wie viel die anderen geboten haben. Entsprechend kann er darauf mit seinem eigenen Gebot reagieren. Die technischen Gegebenheiten ermöglichen eine Verlängerung der Gebotszeit, sollte innerhalb der letzten zwei Minuten ein Gebot abgegeben werden. Diese Vorrichtung ermöglicht es jeden Teilnehmer auf das neue Gebot zu reagieren. Für den Eigentümer bedeutet dies, dass der optimalste Verkaufspreis erzielt werden kann.

Währenddessen im üblichen Bieterverfahren der Höchstbietende den Zuschlag erhält, kann der Eigentümer bei dem Online-Bieterverfahren entscheiden ob und zu welchem Gebot er die Immobilie verkaufen möchte. Dies ermöglicht die Auswahl von sympathischen Käufern, die eventuell ein geringeres Gebot abgegeben haben, als der Meistbietende. Am Ende entscheiden das Bauchgefühl, das Gebot und eventuell zuvor angedeutete Vereinbarungsmöglichkeiten der Kaufinteressenten.

Ablauf des Bieterverfahrens beim Immobilienverkauf
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Vorteile des Bieterverfahrens

Die innovative Verkaufsstrategie und Preisfindung auf dem Immobilienmarkt bietet zahlreiche Vorteile sowohl für die einzelnen Kaufinteressenten, den letztendlichen Käufer sowie dem Eigentümer. Neben der marktgerechten Findung des Verkaufspreises, bringt es zudem weitere Vorteile für den Immobilienmakler. Dieser hat durch die unkomplizierte Abgabe von Geboten eines jeden Interessenten weniger Aufwand bei den Preisverhandlungen. Vermehrt Arbeit entsteht im Vorwege, bei der Präsentation der Immobilie muss jeder Interessent soweit überzeugt werden, dass er zumindest ein Gebot abgibt. Zusätzlich muss das Verfahren ausgiebig erklärt werden. Und am Ende sollte beweisbar sein, dass die angegebenen Gebote tatsächlich abgegeben wurden.

Das Bieterverfahren kann aufgrund der Vorteile sowohl als eigenständiges Mittel zum Verkauf gesehen werden, als auch als Alternative für den Immobilienmakler, wenn die Vermarktung eines Objektes einmal nicht so läuft wie geplant. Währenddessen also der eine Makler das Verfahren nahezu ausschließlich anwendet, wird es in anderen Büros lediglich als Alternative genutzt.

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Vorteile für Kaufinteressenten

Wer sich für den Kauf einer Immobilie entscheidet, sucht meist mehrere Wochen bis Monate nach einem passenden Objekt. Umso nerviger sind am Ende die Preisverhandlungen, wenn der Verkäufer merkt, dass es genau dieses Objekt sein soll. Er weiß, dass der Käufer bereit ist für sein Wunschobjekt mehr auszugeben und versucht genau diesen Umstand auszunutzen. Bei dem Bieterverfahren sind die Kaufinteressenten zunächst eine graue Maße, denn in der Regel erhält der Höchstbietende den Zuschlag.

Bei dem Online-Bieterverfahren profitieren die Interessenten davon, dass der Eigentümer am Ende entscheidet, welches Gebot er akzeptieren möchte. Hierbei können persönliche Sympathien eine Rolle spielen. Insbesondere bei einer emotionalen Bindung an die Immobilie wird von den Eigentümern erfahrungsgemäß ein würdiger Nachfolger gesucht. Eine geringe prozentuale Unterscheidung zwischen den beiden Geboten, wird hierbei zum Teil in Kauf genommen.

Hinzu kommen persönliche Gespräche zwischen potenziellen Käufer und Eigentümer, die den Ablauf eines Verkaufs widerspiegeln können. Ein guter Menschenverstand und das Bauchgefühl helfen hierbei zu entscheiden, ob der letztliche Verkauf im Sinne des Eigentümers ablaufen könnte und keine Komplikationen auftreten werden. Da auch dies vielen Immobilienverkäufern ein wichtiger Punkt ist, werden sie eher jemanden auswählen der kooperativ für Vereinbarungen offen ist als jemand der den Verkauf lediglich schnell über die Bühne bekommen will und nicht sicher ist, ob er den Verkaufspreis stemmen kann.

Ein weiterer Vorteil ist für viele Kaufinteressenten dasAusbleiben von direkten Preisverhandlungen. Nicht jeder ist dazu geboren stark seine eigene Meinung – vor allem in Bezug auf den angemessenen Wert einer Immobilie – zu vertreten. Mit Hilfe des Bieterverfahrens bleibt dieser Schritt aus und das Gebot kann klar formuliert abgegeben werden. Bei der Nennung des aktuellen Höchstgebotes, wird sogar eine Richtlinie vorgegeben, in welchem Segment sich der Wert des Objektes bewegt. Dies hilft vielen bei der Entscheidung einen angemessenen Gebotspreis abzugeben.

Abgesehen davon, dass mit etwas Glück ein Haus oder eine Wohnung zum Schnäppchenpreis ergattert werden kann, verläuft der Verkaufsprozess mittels Bieterverfahren in der Regel schneller als üblich. Gerade Ungeduldige oder diejenigen, die schnell ein neues zu Hause finden möchten profitieren hiervon. Die Zeit, in der die eigene Immobilie und eine Mietwohnung unterhalten werden müssen, wird dadurch drastisch verkürzt. Neben dem Zeitfaktor, werden hierbei meist auch Kosten gespart.

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Vorteile für Eigentümer

Eigentümern bietet das Bieterverfahren ebenso wie Kaufinteressenten und Maklern gewisse Vorteile. Die Hauptfaktoren, die für die Anwendung der innovativen Verkaufsstrategie sprechen, sind die Zeitersparnis und das Erzielen eines optimalen Verkaufspreises.

Wie überall in der Volkswirtschaft wird der Preis durch Angebot und Nachfrage bestimmt. Das Angebot stellt die Immobilie dar, welche sich idealerweise im Top-Zustand befindet und einzigartige Vorteile bietet. Dieses Angebot wird möglichst vielen Nachfragern unterbreitet, so dass diese den hohen Wert des Objektes erkennen. Ist die Vermarktung erfolgreich, werden angemessene Gebote abgegeben. Durch die Nennung des Höchstgebotes, erhalten die Kaufinteressenten einen Überblick über die tatsächliche Nachfrage an der Immobilie und können entsprechend reagieren. Sind sie von einem bestimmten Wert überzeugt und möchten das Objekt kaufen, werden sie erfahrungsgemäß bereit sein höher zu bieten als ursprünglich geplant.

Durch eine erzeugte hohe Nachfrage an dem Haus oder der Wohnung, wird ein Wettbewerb in Gang gesetzt. Dieser verhilft, dass viele Gebote abgegeben werden und die Interessenten versuchen sich zu überbieten. Die Knappheit der Immobilie wird umso bewusster, je mehr Interessenten existieren. Im Grunde zeigt es den Interessenten die Realität, die auch bei einem Immobilienverkauf nach üblichem Verfahren besteht. Mehrere potenzielle Käufer möchten ein bestimmtes Objekt – nur einer wird am Ende dieses Objekt kaufen.

Neben dem voraussichtlich höheren Preis, wird viel Zeit durch den Wegfall von nervigen Verhandlungen eingespart. Das Bieterverfahren endet zu einem fixen Termin, anschließend erfolgt die Auswahl des Interessenten und eventuell einige Nachverhandlungen hinsichtlich Renovierungsarbeiten. Doch dann kann ein Notartermin vereinbart und hier der Kaufvertrag endgültig unterschrieben werden. In anderen Fällen dauert die Preisverhandlung oftmals mehrere Wochen bis sich ein Interessent herauskristallisiert, der einen annehmbaren Preis zahlen möchte. Dieser Prozess kostet nicht nur Zeit sondern auch Nerven.

Ein weiterer Vorteil besteht für Eigentümer mit Immobilien, die voraussichtlich nicht derart gefragt werden wie andere. Dies kann sowohl an deren Lage als auch an ihrem Zustand liegen. Das Bieterverfahren ermöglicht hierbei einen Verkauf, bei dem ein annehmbarer Preis erzielt wird. Aufgrund der Vermarktung ohne Preisnennung oder lediglich mit Richtwert, werden viele Interessenten angesprochen – unter anderem auch sogenannte Schnäpchenjäger. Einmal bei der Besichtigung, können ihnen die Vorteile des Hauses bzw. der Wohnung gezeigt werden und echtes Interesse an „dieser“ Immobilie wecken. Am Ende werden realistische Gebote während des Bieterverfahrens abgegeben, von denen der Eigentümer und der Käufer profitiert. Sogenannte unverkäufliche Objekte erhalten so mehr Aufmerksamkeit und können schlussendlich doch an einen neuen Eigentümer übergeben werden.

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Einsatz des Bieterverfahrens

Das Bieterverfahren kann theoretisch bei jedem Immobilienverkauf eingesetzt werden. Grundsätzlich muss der Eigentümer mit dieser Variante vertraut gemacht werden und einverstanden sein. Ursprünglich wurde die Verkaufsstrategie jedoch als Alternative entwickelt, die besonders dann helfen sollte, wenn eine normale Vermarktung bereits gescheitert ist oder höchstwahrscheinlich scheitern wird.

Das Scheitern eines üblichen Weges des Immobilienverkaufs liegt oftmals an der Lage oder dem Objektzustand. Nicht zu jeder Zeit können alte Fachwerkhäuser gewinnbringend verkauft werden und ebenso wenig Häuser in ländlicher Umgebung. Zusätzlich wird es durch immer neue Auflagen der Energieverordnung schwieriger ältere Immobilien zu verkaufen, da diese den neuen Gesetzen angepasst werden müssen. Nicht jeder Käufer ist hierzu bereit und möchte weiteres Budget hierfür aufwenden.

Das Bieterverfahren gibt jedoch auch die Möglichkeit den Kauf einer Immobilie interessanter und aufregender zu gestalten. Insbesondere Käufer von Renditeobjekten werden diese neue Art des Verkaufs begrüßen. Sie erhalten hierbei die Chance eine Immobilie zu einem geringeren Preis zu kaufen als sie eventuell andachten. Sie können jedoch auch aussteigen, wenn ihnen der Preis zu hoch ist oder weiter mit bieten, weil sie merken, dass diese Immobilie auf dem Markt sehr gefragt ist. Ein späterer Wiederverkauf wird so positiv entgegen gesehen.

Der Einsatz des Bieterverfahrens auf dem Immobilienmarkt hängt zudem stark von dem Immobilienmakler ab und ob sich dieser auf die innovative Strategie einlässt. Zudem muss der Makler ein Gespür dafür entwickeln, wann die Vermarktung mit Bieterverfahren oder Online-Bieterverfahren sinnvoll ist und welche Art die beste Lösung für beide Parteien bringt.

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Unterschiede zu dem klassischen Immobilienverkauf

Der Prozess eines Immobilienverkaufes ist in der Regel in den Grundzügen immer gleich. Der Eigentümer wendet sich mit der Bitte sein Haus oder seine Wohnung erfolgreich zu verkaufen an einen Immobilienmakler – sofern er den Verkauf nicht selbst in die Hand nimmt. Der Makler nimmt alle notwendigen Daten der Immobilie auf, besichtigt dieses und stellt einen Wert fest. Die Ermittlung des Immobilienwertes erfolgt auf Basis langjähriger Erfahrung und aktueller Marktkenntnis oder mit Hilfe eines Sachverständigen und einem unabhängig erstellen Wertgutachten.

Die Daten des Objektes sowie der Vermarktungspreis werden in der Regel in das Exposé mit aufgenommen. Hierbei kann es bereits einen ersten Unterschied zu der Vermarktung mit einem Bieterverfahren geben. Bei der Absicht das Objekt im Bieterverfahren zu verkaufen, wird häufig ein Mindestgebot oder absolut kein Preis in der Vermarktung angegeben.

Das erstellte Exposé, ob mit oder ohne Preis, wird vom Eigentümer gegengelesen und abgenommen. Der Start der Vermarktung kann starten. Seit Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten, die Energiekennwerte in jeglichen Immobilienanzeigen vorsieht, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorliegt. Liegt noch kein Ausweis vor, muss dieser spätestens bei einem Besichtigungstermin an die Interessenten ausgehändigt werden. Die Bekanntgabe der Energiewerte ist unabhängig von der Vermarktungsart des Objektes.

Sobald sich Interessenten für das Haus oder die Wohnung beim Immobilienmakler melden, werden diese aufgenommen. Bei der Vermarktung mit Bieterverfahren in der klassischen Variante, werden die Interessenten zumeist für einen Sammelbesichtigungstermin direkt eingeladen. Beim klassischen Immobilienverkauf hingegen, werden in der Regel Einzelbesichtigungstermine vereinbart. Bei der Online-Variante des Bieterverfahrens hingegen findet häufig eine Vermischung beider Vorgehensweisen statt. Sammelbesichtigungen, Einzeltermine oder Besichtigungen mit weiteren Interessenten sind hierbei üblich.

Bei dem klassischen Immobilienverkauf kommt es nach den Besichtigungsterminen zu einzelnen Gesprächen mit den Kaufinteressenten. Hierbei wird hinterfragt, wie groß das Interesse ist und welches Budget für den Kauf zur Verfügung steht. Die Preisverhandlungen zwischen potenziellen Käufer und Eigentümer beginnen. Dies entfällt bei der Vermarktung mittels Bieterverfahren. Das Interesse an dem Objekt wird von dem Kaufinteressenten mit Abgabe des Gebotes bekundet.

Bei dem Immobilienverkauf mit Bieterverfahren werden somit lästige Verhandlungen und oftmals viel Zeit gespart. Durch die Bekanntgabe des Höchstgebotes erhalten zudem alle Interessenten dieselbe Chance, das Haus zu einem Höchstpreis zu erwerben. Versteckte Verhandlungen sind so nicht möglich. Der klassische Immobilienverkauf eignet sich für Makler insbesondere dann, wenn es nur wenige Interessenten gibt. Das Zusammenlegen der Einzeltermin zu einer Sammelbesichtigung ist nahezu unmöglich. Meist handelt es sich um speziellere Objekte, die verschiedene Verhandlungspunkte erfordern. Ein Gespräch mit jedem Kaufinteressenten ist dabei ohnehin gegeben. Das Bieterverfahren eignet sich bei einer hohen Anzahl an potenziellen Käufern, die die Konkurrenz der Mitbewerber spüren und den Wert der Immobilie zu schätzen wissen.

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